I. Die Klägerin, Revisionsbeklagte und Anschlußrevisionsklägerin (Klägerin) war die Ehefrau und ist die Alleinerbin des während des Revisionsverfahrens verstorbenen ursprünglichen Klägers B. B betrieb ein Furnierwerk. Die Fabrik befand sich auf eigenem Industriegelände im Hamburger Hafen, das hochwassergefährdet war. Das Gelände wurde 1976 überschwemmt. Die P-GmbH deichte daraufhin das Gebiet einschließlich der Grundstücke des B ein. B leistete 1977 zur Finanzierung der Schutzbauten an die P-GmbH einen Zuschuß von 304.736 DM. Er aktivierte den Betrag für ein abschreibbares immaterielles Wirtschaftsgut.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|