BFH - Urteil vom 26.07.1995 (X R 91/92) - DRsp Nr. 1996/22
BFH, Urteil vom 26.07.1995 - Aktenzeichen X R 91/92
DRsp Nr. 1996/22
»Hat sich der Übergeber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes anläßlich der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ein Wohnungsrecht an einer Wohnung des übergebenen Vermögens vorbehalten und hat der Übernehmer beantragt, § 13a Abs. 3 Nr. 4 und Abs. 7EStG (Nutzungswertbesteuerung) nicht mehr anzuwenden (§ 52 Abs. 15 Sätze 4 und 6 EStG), kommt mangels Aufwendungen ein Abzug des Mietwertes als Sonderausgabe gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 aEStG (dauernde Last) nicht in Betracht.«