I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist die Enkelin der A.S. und die Tochter des H.S. A.S. und ihr Sohn H.S. waren Gesellschafter einer OHG, die ...waren herstellte. Am Gesellschaftsvermögen der OHG war A.S. mit 20 v.H., H.S. mit 80 v.H. beteiligt. Zum Betriebs- und Gesamthandsvermögen der OHG gehörte u.a. das mit einem Mehrfamilienhaus bebaute Grundstück X-Straße 1. A.S., H.S. und die Klägerin beschlossen, den Geschäftsbetrieb der OHG unter Zwischenschaltung der Klägerin an einen Investor zu veräußern, wobei das vermietete Mehrfamilienhaus im Familienbesitz bleiben sollte.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|