I. Die Beteiligten streiten darum, wie ein Erbbauzinsanspruch zu bewerten ist und ob die Minderung des Nachlaßwertes um eine Zahlungsverpflichtung des Klägers durch § 25 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG 1974) ausgeschlossen wird.
1. Der Kläger ist neben seiner Schwester zur Hälfte Miterbe seines 1979 gestorbenen Vaters (Erblasser). Der Erblasser war nach dem Tode seiner ersten Frau in zweiter Ehe verheiratet gewesen.
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