Die Klägerin ist die Erbin der im Verlaufe des Klageverfahrens verstorbenen Klägerin A. Diese war seit dem 24. August 1970 mit dem am 9. Januar 2000 verstorbenen Erblasser B verheiratet, den sie auf Grund notariellen Testaments vom 27. Oktober 1997 allein beerbt hat. A und der Erblasser lebten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
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