I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) - Grundbuchamt - vom 23. September 2011 wird zurückgewiesen.
II. Der Beschwerdewert beträgt 3.000 €.
I. Im Grundbuch sind die Beteiligten zu 2 und 3 als Grundstückseigentümer zu je 1/2- Anteil eingetragen. Mit notarieller Urkunde vom 8.7.2011 übertrug die Beteiligte zu 2 ihren Hälfteanteil auf die Beteiligte zu 3. Zugleich soll im Weg der Grundbuchberichtigung ein Nacherbenvermerk zugunsten des Beteiligten zu 1 eingetragen werden. Hiermit hat es folgende Bewandtnis:
Ursprünglich im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen war Frau Babette K. Ferner war eingetragen folgender Nacherbenvermerk:
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