Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 27. April 2022 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 250.000 € festgesetzt.
I. Die Beteiligten streiten darüber, ob das Nachlassgericht im Rahmen eines Erbscheinsverfahrens an die durch rechtskräftiges Versäumnisurteil ausgesprochene Erbunwürdigkeitserklärung der Beteiligten zu 2 gebunden ist.
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