VG Weimar, vom 04.02.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 71/92
BVerwG - Urteil vom 31.08.1995 (7 C 23.94) - DRsp Nr. 1996/19243
BVerwG, Urteil vom 31.08.1995 - Aktenzeichen 7 C 23.94
DRsp Nr. 1996/19243
»Die Erbeinsetzung des Staates fällt unter den Begriff der "Schenkung" im Sinne von § 1 Abs. 2 VermG, wenn sie in ihrer Wirkung einer Schenkung von Todes wegen gleichkommt.«
Normenkette:
VermG § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 1 S. 1;
Gründe:
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