Die Berufung des Klägers gegen das am 12. Dezember 2013 verkündete Teilurteil des Landgerichts Berlin -
Das angefochtene Urteil ist fortan ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 1.319.682,08 EUR festgesetzt.
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