Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 07.07.2015 - Me
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Abwendungsbefugnis in Ziffer 3 des erstinstanzlichen Urteils entfällt.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
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