Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen (§ 12 EStG)
BFH, vom 04.03.1993 - Aktenzeichen X R 70/91
DRsp Nr. 1997/8798
Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen (§ 12EStG)
Eltern steht es frei, bei ihren Kindern Darlehen aufzuheben. Ein solcher Darlehensvertrag kann auch dann anzuerkennen sein, wenn die Valutabeträge aus Mitteln stammen, die den Kindern zuvor von den Eltern geschenkt worden waren. Dies ist insbesondere für den Fall anerkannt worden, daß Schenkung und Darlehen "unabhängig voneinander" vereinbart werden (BFH-Urteil vom 18.12.1990 - VIII R 1/88, BFHE 163, 444, BStBl II 1991, 911). Die Vermögensbereiche der Beteiligten stehen sich von vornherein selbständig gegenüber, wenn der Gläubiger das Darlehen allein aus seinen Mitteln gewährt (BFH-Urteil vom 4.6.1991 - IX R 150/85, BFHE 165, 53, BStBl II 1991, 838).
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