Auf die Beschwerde vom 12.04.2019 wird der angefochtene Beschluss vom 06.03.2019 aufgehoben und das Amtsgericht Saarbrücken - Saarländisches Grundbuchamt - angewiesen, über den Eintragungsantrag vom 05.12.2018 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu entscheiden.
I.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|