OLG Saarbrücken - Beschluss vom 23.05.2019
5 W 25/19
Normen:
GBO § 22;
Vorinstanzen:
AG Saarbrücken, vom 06.03.2019

Dingliche Wirkung eines nachgewiesenen Vindikationslegats nach französischem RechtEuropäisches Nachlasszeugnis als ausreichender Unrichtigkeitsnachweis

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.05.2019 - Aktenzeichen 5 W 25/19

DRsp Nr. 2020/12558

Dingliche Wirkung eines nachgewiesenen Vindikationslegats nach französischem Recht Europäisches Nachlasszeugnis als ausreichender Unrichtigkeitsnachweis

1. Nach Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (EuErbVO) in ihrer Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH, Urteil vom 12. Oktober 2017 - C-218/16, NJW 2017, 3767) ist das Grundbuchamt nicht mehr berechtigt, einem nachgewiesenen Vindikationslegat nach französischem Recht seine dingliche Wirkung abzusprechen. 2. Ein vom Legatar vorgelegtes Europäisches Nachlasszeugnis stellt grundsätzlich einen ausreichenden Unrichtigkeitsnachweis im Sinne des § 22 GBO dar, mit dem die Rechtsstellung belegt werden kann. Wie auch sonst bei nationalen Erbscheinen steht dem Grundbuchamt aber ein Prüfungsrecht zu, soweit Zweifel dies gebieten.

Auf die Beschwerde vom 12.04.2019 wird der angefochtene Beschluss vom 06.03.2019 aufgehoben und das Amtsgericht Saarbrücken - Saarländisches Grundbuchamt - angewiesen, über den Eintragungsantrag vom 05.12.2018 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu entscheiden.

Normenkette:

GBO § 22;

Gründe:

I.