I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts München - Nachlassgericht - vom 12. Dezember 2011 aufgehoben.
II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 17.600 € festgesetzt.
III. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I. Der kinderlose Erblasser ist im März 2010 in München verstorben. Er war iranischer Staatsangehöriger schiitischer Religionszugehörigkeit und lebte seit 1967 in Deutschland. Die Beteiligte zu 1 ist seine Ehefrau. Sie ist seit Geburt deutsche Staatsangehörige. Seit der Eheschließung, die 1978 in Tönder/Dänemark erfolgte, lebten die Ehegatten in München. Einen Ehevertrag haben sie nicht geschlossen. Die Beteiligte zu 1 ist wie der Erblasser Muslimin. Die Beteiligten zu 2 bis 8 sind die Brüder und Schwestern des Erblassers; seine Eltern sind vorverstorben. Der Beteiligte zu 2 wohnt in Deutschland, die Beteiligten zu 3-8 leben im Iran.
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