FG Rheinland-Pfalz - Gerichtsbescheid vom 17.04.2003
4 K 1172/03
Normen:
ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2 ; ErbStG § 14 ; AO § 119 Abs. 1 ; AO § 125 Abs.[ensp ]1 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 995

Eigenleistungen bei der Errichtung eines Gebäudes als bereicherungsmindernde Gegenleistung - Nichtigkeit eines Schenkungssteuerbescheides wegen inhaltlicher Unbestimmtheit

FG Rheinland-Pfalz, Gerichtsbescheid vom 17.04.2003 - Aktenzeichen 4 K 1172/03

DRsp Nr. 2003/11026

Eigenleistungen bei der Errichtung eines Gebäudes als bereicherungsmindernde Gegenleistung - Nichtigkeit eines Schenkungssteuerbescheides wegen inhaltlicher Unbestimmtheit

1. Bei der Zusammenfassung mehrerer selbstständiger Erwerbsvorgänge zu unterschiedlichen Stichtagen müssen diese bei Zusammenfassung in einem Schenkungsteuerbescheid gesondert ausgewiesen und festgesetzt werden; für den Bescheidadressaten muss klar erkennbar sein, dass es sich um mehrere Steuerfestsetzungen mit eindeutig zuzuordnenden Steuerbeträgen handelt. 2. In die Berechnung des Werts der Gegenleistung für eine Grundstücksübergabe ist auch die eigene Arbeitsleistung des Erwerbers bei der Errichtung des Gebäudes auf dem übergebenen Grundstück einzubeziehen.

Normenkette:

ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2 ; ErbStG § 14 ; AO § 119 Abs. 1 ; AO § 125 Abs.[ensp ]1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die eigene Arbeitsleistung des Bedachten bei der Errichtung eines Gebäudes als Gegenleistung für die nachfolgende Zuwendung des bebauten Grundstücks zu berücksichtigen ist.