Streitig ist, ob die Übertragung des halben Miteigentumsanteils am Wohnhaus, dessen Untergeschoss teilweise an eine GmbH vermietet ist, als Zuwendung eines Familienwohnheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG schenkungsteuerfrei ist.
Die Klägerin und ihr Ehemann waren im Jahr 1999 Miteigentümer zu je des von ihnen mit ihren Kindern damals bewohnten Wohngrundstücks X-Straße
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