Die Rechtsbeschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg vom 19. Januar 2015 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Beschwerdewert: 5.000 €
I.
Die 1929 geborene Betroffene wendet sich gegen die Anordnung ihrer Betreuung.
Die Betroffene leidet an Demenz. Anfang des Jahres 2014 erteilte sie ihrem Sohn, dem Beteiligten zu 2, eine Vorsorgevollmacht.
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