1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 28.11.2022 abgeändert und die einstweilige Verfügung vom 27.9.2022 aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens hat die Verfügungsklägerin zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 500.000,00 € festgesetzt.
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