Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Gera vom 09.01.2012 - Nichtabhilfeentscheidung vom 16.08.2012 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 1000,- € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|