Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Miesbach - Grundbuchamt - vom 3. April 2017 wird zurückgewiesen.
II.Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird bestimmt auf 217.250 €.
I.
Der Beteiligte war zusammen mit zwei weiteren Erben in Erbengemeinschaft als Eigentümer von Grundbesitz im Grundbuch eingetragen. Die Miterben veräußerten ihren Erbanteil an die B. GmbH, die an ihrer Stelle im Grundbuch eingetragen wurde.
Auf Antrag des Beteiligten, der von einem Anspruch auf Übereignung des Grundstücks in Folge eines Vorausvermächtnisses ausgeht, erließ das Landgericht am 19.12.2016 ein Endurteil gegen die H. GmbH mit folgendem - antragsgemäßen - Tenor:
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