Das Rechtsmittel wird auf Kosten des Beteiligten zu 2. zurückgewiesen.
Geschäftswert: 84.500 EUR.
I.
Die Erblasserin hinterließ zwei privatschriftliche Testamente. In der letztwilligen Verfügung vom 3. Oktober 2005 setzte sie zu ihrem alleinigen Erben den Beteiligten zu 1. ein, beschwerte ihn mit einer Auflage, berief einen Ersatzerben und setzte Vermächtnisse aus. Ferner ordnete sie Testamentsvollstreckung an und bestellte zum Testamentsvollstrecker den Beteiligten zu 2.; in diesem Zusammenhang verfügte die Erblasserin unter anderem:
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