1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese vom 9.5.2019 wird zurückgewiesen.
2. Der Beteiligte zu 2) hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 123.000 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten um die Entlassung des Beteiligten zu 2) als Testamentsvollstrecker hinsichtlich des Nachlasses der Erblasserin.
Die am 27.1.2018 verstorbene Erblasserin war Reederin und frühere Alleinaktionärin der E. AG, einem mittelständischen Unternehmen mit ca. 100 Mitarbeitern. Von ihrem Ehemann G. J. R. wurde sie im Dezember 2017 geschieden. Aus der Ehe sind zwei Töchter - die Beteiligten zu 3) und 4) - und eine Enkelin, die Beteiligte zu 5), Tochter der Beteiligten zu 4) - hervorgegangen.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|