Entnahme eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks
BFH, vom 26.01.1995 - Aktenzeichen IV R 39/93
DRsp Nr. 1997/8430
Entnahme eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks
Wird vom Eigentümer eines betrieblichen Grundstücks dessen Nutzung zu privaten Zwecken durch einen Dritten geduldet, so setzt die Entnahme des Grundstücks aufgrund einer nicht nur vorübergehenden Nutzungsänderung voraus, daß der Nutzende durch Einräumung eines Nutzungsrechts eine gesicherte Rechtsposition erwirbt, zumindest aber, das sonstige Vereinbarungen über eine dauerhafte Nutzungsbefugnis getroffen worden sind. Die Absicht einer dauerhaften Nutzungsänderung bedarf - wie jede innere Tatsache - der Bestätigung durch weitere äußere Merkmale (z.B. Buchungsvorgang) oder durch eine eindeutige Erklärung des Steuerpflichtigen.
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