1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Abziehbarkeit eines Pflichtteilsanspruchs als Nachlassverbindlichkeit.
Der am xx.xx. 2004 verstorbene Hotelier im Ruhestand C C setzte mit testamentarischer Verfügung vom xx.xx. 1987 seine Lebensgefährtin D zu seiner Alleinerbin ein. Demgegenüber berücksichtigte er in seinem Testament seine leibliche Tochter aus einer früheren Ehe, die Beigeladene B, nicht. D verstarb ihrerseits am xx.xx. 2006. Die Klägerin (Kl) ist die Tochter und Rechtsnachfolgerin der D.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|