A. Die Nachlasspflegerin für die verstorbene Vorvermächtnisnehmerin wird zum Klageverfahren betreffend die Haftung der Klägerin für die Erbschaftsteuer der Vorvermächtnisnehmerin gemäß §
B. Der Rechtsstreit wird gemäß §
C. Den Beteiligten werden folgende Hinweise zur weiteren Vorbereitung erteilt:
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