BFH - Urteil vom 08.03.2006
II R 73/04
Normen:
ErbStG § 14 Abs. 1 § 25 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 28.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen IV 440/2003

ErbSt: Belastung früherer Schenkung mit nicht abziehbarer Belastung

BFH, Urteil vom 08.03.2006 - Aktenzeichen II R 73/04

DRsp Nr. 2006/20333

ErbSt: Belastung früherer Schenkung mit nicht abziehbarer Belastung

Ist ein Erwerb nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG mit einem früheren Erwerb zusammenzurechnen, der mit einem nach § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG nicht abziehbaren Belastung beschwert ist, so ist der Vorerwerb mit dem Bruttowert, d. h. ohne Berücksichtigung der Belastung, anzusetzen.

Normenkette:

ErbStG § 14 Abs. 1 § 25 Abs. 1 ;

Gründe: