Erforderlichkeit der Zustimmung zur Grundbuchumschreibung nach Auflassungserklärung
BayObLG, Beschluß vom 04.12.1986 - Aktenzeichen BReg 2 Z 120/96
DRsp Nr. 1998/13737
Erforderlichkeit der Zustimmung zur Grundbuchumschreibung nach Auflassungserklärung
»Hat eine Erbengemeinschaft die Auflassung eines Nachlaßgrundstücks erklärt, so bedarf es zur Grundbuchumschreibung nicht der Zustimmung eines danach im Grundbuch eingetragenen Erbteilserwerbers.«