Nachdem der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer zum 1. Januar 1997 von 2 v.H. auf 3,5 v.H. angehoben wurde, ist hier streitig, ob der alte oder neue Steuersatz anzuwenden ist.
Die Kl kaufte von der DSK eine Immobilie zum Preis von DM zur ideellen Hälfte. Der notarielle Vertrag datiert vom 19. Dezember 1996. Für die DSK ist laut Notarvertrag ein "Vertreter ohne Vertretungsmacht ... Genehmigungserklärung nachzureichen versprechend" aufgetreten. Die unter dem Datum vom 30. Dezember 1996 erstellte Genehmigungserklärung der DSK wurde am 6. Januar 1997 notariell beglaubigt.
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