Auf die Berufung der Beklagten wird das Schlussurteil des Landgerichts Oldenburg vom 21.04.2023 dahingehend abgeändert, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt werden, an die Klägerin 51.605,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.04.2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten 1. und 2. Instanz sind von den Beklagten als Gesamtschuldner zu 77 % und von der Klägerin zu 23 % zu tragen.
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