AG St. Goar, - Vorinstanzaktenzeichen 6 Völklingen 169/04
AG Saarlouis - 3 AR 120/04-3 I 203/04,
Ersuchen um Rechtshilfe zur Erlangung einer Erbausschlagungserklärung an das örtlich zuständige Gericht, wenn vor dem ersuchenden Gericht bereits eine Erbausschlagungserklärung abgegeben wurde
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.08.2004 - Aktenzeichen 5 W 191/04
DRsp Nr. 2005/2508
Ersuchen um Rechtshilfe zur Erlangung einer Erbausschlagungserklärung an das örtlich zuständige Gericht, wenn vor dem ersuchenden Gericht bereits eine Erbausschlagungserklärung abgegeben wurde
1. Auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit muss ein Gericht, das von einem anderen Gericht um Rechtshilfe ersucht wird, das Verfahren grundsätzlich ausführen (§ 2 Satz 2 FGG, § 158GVG), selbst wenn es das von dem ersuchenden Gericht betriebene Verfahren für überflüssig oder unzweckmäßig hält, es sei denn, die vorzunehmende Handlung ist in dem betreffenden Verfahren nach dem Recht des ersuchten Gerichts generell verboten, das Rechtshilfeersuchen ist offensichtlich willkürlich oder offensichtlich rechtsmissbräuchlich.2. Die Aufnahme einer Erbausschlagung zur Niederschrift durch ein örtlich unzuständiges Gericht ist nach herrschender Auffassung dann nicht unwirksam, wenn das unzuständige Gericht sie an das zuständige Gericht weiterleitet und die Erklärung dort vor Ablauf der Ausschlagungsfrist eingeht.3. Ein Rechtshilfeersuchen an das örtlich zuständige Gericht zur Erlangung der Ausschlagungserklärung stellt daher eine rechtlich sinnlose und willkürliche Maßnahme dar, wenn die Ausschlagungserklärung dem ersuchenden Gericht bereits vorliegt.