Erwerbe eines Grundstücks im Wege der Ersitzung; Anrechnung der Ersitzungszeit des Erbschaftsbesitzers; Verjährung und Verwirkung des Grundbuchberichtigungsanspruchs
OLG Brandenburg, Urteil vom 06.05.2003 - Aktenzeichen 10 U 3/02
DRsp Nr. 2003/11406
Erwerbe eines Grundstücks im Wege der Ersitzung; Anrechnung der Ersitzungszeit des Erbschaftsbesitzers; Verjährung und Verwirkung des Grundbuchberichtigungsanspruchs
1. Gemäß § 944BGB kommt die Ersitzungszeit, die zu Gunsten eines Erbschaftsbesitzers verstrichen ist, dem Erben zustatten. Erbe im Sinne von § 944BGB ist aber nicht der Rechtsnachfolger des Erbschaftsbesitzers, sondern der wahre Erbe.2. Der Grundbuchberichtigungsanspruch unterliegt nicht der Verjährung.3. Für die Verwirkung des Grundbuchberichtigungsanspruchs sind neben dem bloßen Zeitablauf weitere Umstände erforderlich, welche die Annahme rechtfertigen, die Forderung werde nicht mehr geltend gemacht.«