BGH - Beschluß vom 29.05.2000
II ZR 321/99
Normen:
ZPO §§ 3, 546 Abs. 2 ;

Festsetzung der Beschwer bei Abweisung einer Feststellungsklage wegen einer Stimmrechtsbeschränkung in einer GmbH

BGH, Beschluß vom 29.05.2000 - Aktenzeichen II ZR 321/99

DRsp Nr. 2000/5241

Festsetzung der Beschwer bei Abweisung einer Feststellungsklage wegen einer Stimmrechtsbeschränkung in einer GmbH

Die Festsetzung der Beschwer bei Abweisung einer Feststellungsklage wegen einer Stimmrechtsbeschränkung in einer GmbH auf 20.000 DM ist ermessensfehlerfrei.

Normenkette:

ZPO §§ 3, 546 Abs. 2 ;

Gründe: