Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Bad Iburg vom 1. Juni 2022 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte zu 1. trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 200.000 € festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde ist unbegründet.
Zur Begründung nimmt der Senat auf die Ausführungen im Hinweisbeschluss vom 30. August 2022 Bezug. Dieser lautete wie folgt:
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|