FG Köln vom 07.04.2003
9 K 6330/01
Normen:
BewG § 6 ;
Fundstellen:
DStRE 2004, 39
EFG 2003, 939

FG Köln - 07.04.2003 (9 K 6330/01) - DRsp Nr. 2003/12145

FG Köln, vom 07.04.2003 - Aktenzeichen 9 K 6330/01

DRsp Nr. 2003/12145

1. Bei gemischten Schenkungen ist der Verkehrswert einer als Gegenleistung vereinbarten lebenslänglichen Rente unter Berücksichtigung der letzten Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes zu ermitteln. 2. Die aufschiebend bedingte Verpflichtung, die Rente nach dem Tod des erstberechtigten Schenkers teilweise an dessen überlebenden Ehegatten weiter zu zahlen, ist bei der Verkehrswertermittlung der Gegenleistung zu berücksichtigen.

Normenkette:

BewG § 6 ;

Für die Praxis: