Die Berufung des Klägers gegen das am 06.05.2021 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das vorliegende Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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