Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Landgerichts München I vom 27.03.2018, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger zu 1) und 2) jeweils 304.444,95 €, insgesamt also 608.889,90 € zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz - seit 16.04.2017 aus 314.271,83 €
-seit 27.04.2017 aus 292.237,59 €
-seit 03.10.2017 aus 2.380,48 € an den Kläger zu 1) und die Klägerin zu 2) zu jeweils 50% zu zahlen.
Bezogen auf diese Forderung bleibt der Beklagten die Geltendmachung der beschränkten Erbenhaftung vorbehalten.
2.Die Beklagte wird weiter verurteilt, jeweils 23.874,86 € an den Kläger zu 1) und die Klägerin zu 2) zu bezahlen, insgesamt demnach 47.749,72 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu jeweils 50%
-seit 03.10.2017 aus 16.210,91 €
-seit 02.05.2019 aus 31.538,81 €.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
II.Im Übrigen wird die Anschlussberufung zurückgewiesen.
III. IV. V.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|