I.
Im Handelsregister ist seit dem 30.4.1991 die Firma "A-Grundstücks- und Verwaltungs KG" eingetragen.
Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob der Beschwerdeführer B - er war Kommanditist der KG und hat inzwischen sämtliche Anteile der Gesellschaft erworben - die eingetragene Firma mit dem Zusatz "Inhaber B e.K." fortführen darf. Seiner darauf abzielenden Anmeldung zum Handelsregister liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
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