Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Klägerin in Anwendung der Zusammenrechnungsvorschrift des § 14 Abs. 1 Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung vom 27. Februar 1997 (Bundesgesetzblatt I S. 379) - im Folgenden: ErbStG 1996 gezahlte Schenkungsteuer zu erstatten ist.
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