BGH - Beschluss vom 22.09.2005
IX ZR 157/01
Normen:
BGB § 2197 ;
Vorinstanzen:
OLG München, vom 24.04.2001

Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Testamentsvollstrecker

BGH, Beschluss vom 22.09.2005 - Aktenzeichen IX ZR 157/01

DRsp Nr. 2005/18061

Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Testamentsvollstrecker

Normenkette:

BGB § 2197 ;

Gründe:

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung und die Revision im Endergebnis keine Aussicht auf Erfolg (§ 554b ZPO a.F.).

1. Die Frage der Prozessführungsbefugnis der Testamentsvollstreckerin kann offen bleiben, weil die Klage selbst bei Bejahung einer solchen im Endergebnis keinen Erfolg haben kann:

a) Die Grundschuldbestellungen zugunsten der Sparkasse waren aufgrund der angeordneten und im Grundbuch vermerkten Testamentsvollstreckung gegenüber der Klägerin zu 2 nicht wirksam, so dass der geltend gemachte Schaden wegen ihres Grundbuchberichtigungsanspruchs nicht eingetreten ist.