FG Münster - Urteil vom 28.09.2016
3 K 3793/15 Erb
Normen:
ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4c;
Fundstellen:
DStRE 2018, 233
ZEV 2017, 88

Gewährung einer Steuerbefreiung für das von Todes wegen übergegangene Familienwohnheim des Erblassers

FG Münster, Urteil vom 28.09.2016 - Aktenzeichen 3 K 3793/15 Erb

DRsp Nr. 2016/18489

Gewährung einer Steuerbefreiung für das von Todes wegen übergegangene Familienwohnheim des Erblassers

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4c;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten, ob für das von Todes wegen auf den Kläger übergegangene Familienwohnheim des Erblassers die Steuerbefreiung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4c Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) zu gewähren ist.

Der Kläger beerbte seinen am 00.00.0000 verstorbenen Vater neben seinem Bruder zu einem Anteil von 72/100. Der beim Tod seines Vaters 58jährige Kläger ist mit seiner Familie in R ansässig. Seine langjährige Arbeitsstelle als Programmierer befand sich in S. Wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten seines Arbeitgebers beendete der Kläger zum Jahresende 2015 das Arbeitsverhältnis gegen eine Abfindung. Seitdem ist er arbeitslos.

Ausweislich des Testaments vom 05.03.1999 sollte der Kläger den Grundbesitz A-Straße 1 in N, der dem Erblasser als Familienwohnheim gedient hatte, zu Alleineigentum erhalten (vgl. §§ 2 und 5 Ziffer 1 des Testaments, Blatt 7/8 und 9 der Erbschaftsteuerakte). Außerdem war der Kläger hinsichtlich des seinem Bruder, der in einer Einrichtung für behinderte Menschen lebt, zugewendeten Erbanteils als Testamentsvollstrecker eingesetzt.