Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
1. Der Kläger beansprucht für die Bewilligungszeiträume Oktober 2015 bis September 2016 und Oktober 2016 bis September 2017 die Leistung von Ausbildungsförderung für sein Studium der physischen Geographie unter Anrechnungsfreistellung seines Erbanteils an einem Hausgrundstück nach §
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