Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten des Beteiligten zu 3) werden den Beteiligten zu 1) und 2) auferlegt.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 450.000 € festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde ist unbegründet.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|