Durch notariell beurkundeten Vertrag vom 15.06.2000 (Urkundenrolle Nr. .../2000 der Notarin Margot A...) übertrug der Landkreis L... das mit einem Krankenhausgebäude, Bettenhaus und Nebengebäuden bebaute Grundstück in M..., N.... Weg im Wege der Schenkung auf die Klägerin. Nutzen und Lasten gingen am Vertragstag über.
Im Hinblick auf die beabsichtigte Umwandlung im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme der Krankenhaus M... GmbH durch die Klägerin erteilte das Finanzamt O... am 15.11.1999 eine verbindliche Auskunft, wonach es sich dabei nicht um einen schenkungssteuerbaren Vorgang handele.
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