BFH - Urteil vom 13.09.2006
II R 37/05
Normen:
GrEStG § 3 Nr. 2 § 6 Abs. 2 § 8 Abs. 1, 2 S. 1 Nr. 2 ; BewG § 138 ;
Fundstellen:
BB 2006, 2801
BFH/NV 2007, 157
BFHE 215, 282
BStBl II 2007, 59
DB 2006, 2787
DStR 2006, 2253
ZEV 2007, 43
Vorinstanzen:
FG Hamburg - III 83/04 - 13.7.2005 (EFG 2005, 1639),

Grunderwerbsteuerfreiheit bei gemischt schenkweise erfolgendem Übergang des Gesamthandsvermögens einer grundbesitzenden Personengesellschaft auf einen Gesellschafter zu Alleineigentum

BFH, Urteil vom 13.09.2006 - Aktenzeichen II R 37/05

DRsp Nr. 2006/29157

Grunderwerbsteuerfreiheit bei gemischt schenkweise erfolgendem Übergang des Gesamthandsvermögens einer grundbesitzenden Personengesellschaft auf einen Gesellschafter zu Alleineigentum

»1. Erwirbt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft deren Gesamthandsvermögen durch Schenkung der Anteile der anderen Gesellschafter zu Alleineigentum, ist ein dabei erfolgender Übergang von Grundstücken aus dem Gesellschaftsvermögen in das Alleineigentum des Gesellschafters nach Maßgabe des § 3 Nr. 2 und des § 6 Abs. 2 GrEStG grunderwerbsteuerfrei. 2. Liegt in einem solchen Fall eine gemischte Schenkung an den Erwerber vor, sind als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer die um den Anteil des Erwerbers am Gesellschaftsvermögen verminderten Grundbesitzwerte anzusetzen, soweit sie nach schenkungsteuerrechtlichen Grundsätzen dem entgeltlichen Teil des Erwerbs entsprechen.«

Normenkette:

GrEStG § 3 Nr. 2 § 6 Abs. 2 § 8 Abs. 1, 2 S. 1 Nr. 2 ; BewG § 138 ;

Gründe: