FG Hessen - Beschluß vom 28.03.2000
1 V 4736/99
Normen:
BewG § 138 Abs. 5 ; ErbStG § 3 Abs. 1 ; ErbStG § 12 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 632

Grundlagenbescheid; Zurechnung; Erbschaftssteuer; Bindungswirkung; Bedarfsfeststellung; Grundstückswert - Grundlagenwirkung des Feststellungsbescheides über den Grundstückswert für die Erbschaftssteuer

FG Hessen, Beschluß vom 28.03.2000 - Aktenzeichen 1 V 4736/99

DRsp Nr. 2001/1825

Grundlagenbescheid; Zurechnung; Erbschaftssteuer; Bindungswirkung; Bedarfsfeststellung; Grundstückswert - Grundlagenwirkung des Feststellungsbescheides über den Grundstückswert für die Erbschaftssteuer

Die Feststellung des Grundstückswertes durch das Lagefinanzamt im Rahmen einer Bedarfsfeststellung nach § 138 Abs. 5 BewG ist Grundlagenbescheid (§ 182 Abs. 1 AO) nur hinsichtlich des ermittelten Grundstückswertes, nicht jedoch hinsichtlich der Zurechnung des Grundstücks im Rahmen der erbschaftssteuerlichen Beurteilung

Normenkette:

BewG § 138 Abs. 5 ; ErbStG § 3 Abs. 1 ; ErbStG § 12 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist der Wert der Bereicherung der Antragstellerin, Frau F, geborene ..., aus dem Nachlaß der am 21.11.1996 verstorbenen Frau K, der Schwester der Großmutter der Antragstellerin, streitig.

In Ziffer 1 des öffentlichen Testaments der Erblasserin vom 21.07.1992 wurde die Antragstellerin neben dem Bruder der Erblasserin, Herrn L, als Erbin zu 1/2 eingesetzt.

Weiterhin war in dem Testament unter anderem folgendes bestimmt worden: