Durch Kaufvertrag vom 11. April 1983 hatte die Beklagte dem Kläger ein Grundstück zu Eigentum übertragen. Als Gegenleistung versprach der Kläger der seinerzeit 82-jährigen Beklagten eine lebenslängliche monatliche Rente von 1.000,-- DM und räumte ihr an dem Grundbesitz ein lebenslängliches alleiniges Nutzungsrecht ein.
Da die Beklagte meinte, vom Kaufvertrag wirksam zurückgetreten zu sein, hat der Kläger insbesondere die Feststellung begehrt, dass der erklärte Rücktritt unwirksam sei. Dabei hat er in der Klageschrift den Streitwert auf 100.000--DM beziffert.
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