Die Berufung der Kläger gegen das am 13.08.2009 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen mit der Maß-gabe, dass auf die Widerklage festgestellt wird, dass den Klägern kein über ihre Klageforderung im vorliegenden Rechtsstreit hinausgehender Schadensersatzanspruch gegen die Beklagten als Erben des Testamentsvollstreckers M wegen der Entscheidung des Testamentsvollstreckers M zur Liquidation der J AG Anfang 1997, wegen der im Dezember 1996 veranlassten Veräußerung der nachlasszugehörigen Liegenschaft "L-Straße 3 + 5" in O2 und wegen der Wertpapierveräußerung der J AG im Februar 1997 zusteht. Hinsichtlich der Widerklage im Übrigen (Absatz 3 und 4 des Tenors) verbleibt es bei der angefochtenen Entscheidung des Landgerichts.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|