OLG Hamm - Urteil vom 24.07.2012
I-10 U 109/09
Normen:
BGB § 2219; BGB 2216;
Vorinstanzen:
LG Dortmund, vom 13.08.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 91/06

Haftung des Testamentsvollstreckers wegen Einkommensteuerpflicht der Erben aus der Vereinnahmung von Erlösen aus der Liquidation eines im Nachlass befindlichen Unternehmens

OLG Hamm, Urteil vom 24.07.2012 - Aktenzeichen I-10 U 109/09

DRsp Nr. 2012/20435

Haftung des Testamentsvollstreckers wegen Einkommensteuerpflicht der Erben aus der Vereinnahmung von Erlösen aus der Liquidation eines im Nachlass befindlichen Unternehmens

Zur Haftung des Testamentsvollstreckers und Schadensersatzansprüchen der Erben im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Nachlasses und von Steuererklärungen, die auch ausländisches Vermögen betreffen.

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 13.08.2009 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen mit der Maß-gabe, dass auf die Widerklage festgestellt wird, dass den Klägern kein über ihre Klageforderung im vorliegenden Rechtsstreit hinausgehender Schadensersatzanspruch gegen die Beklagten als Erben des Testamentsvollstreckers M wegen der Entscheidung des Testamentsvollstreckers M zur Liquidation der J AG Anfang 1997, wegen der im Dezember 1996 veranlassten Veräußerung der nachlasszugehörigen Liegenschaft "L-Straße 3 + 5" in O2 und wegen der Wertpapierveräußerung der J AG im Februar 1997 zusteht. Hinsichtlich der Widerklage im Übrigen (Absatz 3 und 4 des Tenors) verbleibt es bei der angefochtenen Entscheidung des Landgerichts.