LG Nürnberg-Fürth, - Vorinstanzaktenzeichen 14 T 11207/98
AG Nürnberg UR II 289/98 ,
Haftungsbeschränkung bei Erbschaft einer Eigentumswohnung
BayObLG, Beschluß vom 07.10.1999 - Aktenzeichen 2Z BR 73/99
DRsp Nr. 2000/306
Haftungsbeschränkung bei Erbschaft einer Eigentumswohnung
»1. Erhebt der Erbe eines Wohnungseigentümers die begründete Einrede der Unzulänglichkeit des Nachlasses, sind auch die Wohngeldschulden, die aus Eigentümerbeschlüssen nach dem Erbfall herrühren, Nachlaßverbindlichkeiten, für die der Erbe nur beschränkt haftet.2. Für die Haftungsbeschränkung kommt es nicht entscheidend darauf an, wieviel Zeit seit dem Erbfall verflossen ist, ob sich der Erbe inzwischen als Eigentümer in das Grundbuch eintragen ließ und ob er die Wohnung behalten will.«