Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kassel vom 29. Mai 2020 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 2) trägt der Beteiligte zu 1).
Der Beschwerdewert wird auf 310 € festgesetzt.
I.
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