OLG Saarbrücken - Urteil vom 26.07.2023
5 U 98/22
Normen:
BGB § 2215;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 30.11.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 122/21

Höhe der Vergütung des Testamentsvollstreckers bei vorzeitiger Beendigung des AmtesVoraussetzungen der Verwirkung des Vergütungsanspruchs wegen Pflichtverletzungen des TestamentsvollstreckersBerücksichtigung bestehender Verbindlichkeiten bei der Wertbemessung

OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.07.2023 - Aktenzeichen 5 U 98/22

DRsp Nr. 2023/10731

Höhe der Vergütung des Testamentsvollstreckers bei vorzeitiger Beendigung des Amtes Voraussetzungen der Verwirkung des Vergütungsanspruchs wegen Pflichtverletzungen des Testamentsvollstreckers Berücksichtigung bestehender Verbindlichkeiten bei der Wertbemessung

1. Zur Bemessung der Vergütung eines vorzeitig aus dem Amt entlassenen Testamentsvollstreckers nach der "Neuen Rheinischen Tabelle". 2. Gründe, die zur Entlassung des Testamentsvollstreckers nach § 2227 BGB geführt haben, müssen nicht stets auch für die Verwirkung seines Vergütungsanspruchs ausreichen. Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nach dem Sach- und Streitstand bei der Entscheidung des Prozessgerichts über den Vergütungsanspruch und nicht nach dem Kenntnisstand des Nachlassgerichts zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Amtsenthebung.