Soweit der Antrag abgelehnt wurde, wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar vom 19. April 2018 abgeändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruches der Antragstellerin gegen den Haftungsbescheid des Antragsgegners vom 15. November 2017 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 6. März 2018 wird insoweit hergestellt, als die Antragstellerin zur Zahlung von 370,49 € (= 364,49 € + 6,00 €) aufgefordert wird.
Der Antragsgegner trägt die Verfahrenskosten in beiden Rechtszügen.
Für das Beschwerdeverfahren wird der Streitwert auf 92,62 € festgesetzt.
Die Antragstellerin begehrt die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen einen Haftungsbescheid des Antragsgegners, mit dem sie als Erbin ihres zwischenzeitlich verstorbenen Ehemannes für einen Anschlussbeitrag in Anspruch genommen wird.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|